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Kinder- und
Jugendpsychiatrie

 
Kinder- und
Jugendpsychiatrie
© iStock.com / asiseeit

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    Kepler Universitätsklinikum
    Kliniken für Kinder- und Jugendpsychiatrie

    Med Campus IV., Krankenhausstraße 26–30 und
    Neuromed Campus, Wagner-Jauregg-Weg 15
    4020 Linz

    E-Mail

    Häufig gestellte Fragen

    Welche medizinischen Leistungen kann ich für mein Kind erwarten?

    An der Klinik für Kinder- und Jugendpsychiatrie werden ausschließlich psychische Erkrankungen bei Kindern und Jugendlichen bis zum Alter von 18 Jahren (= 18. Geburtstag) diagnostiziert und gegebenenfalls behandelt. Die notwendigen Untersuchungen (Anamnese, diverse Diagnose- und Testverfahren, Blutuntersuchungen, EEG u.a.m.) wird die behandelnde Ärztin oder der behandelnde Arzt der Klinik anordnen.

    Viele Kinder und Jugendliche mit psychischen Auffälligkeiten können bei der niedergelassenen Fachärztin bzw. beim niedergelassenen Facharzt, bei der Psychologin bzw. beim Psychologen oder bei Personen mit spezialisierten Berufen (aus den Bereichen der Physiotherapie, Ergotherapie, Logopädie) vorgestellt werden. Konflikte in der Familie mit Beteiligung von Kindern werden u.a. auch in Familien- oder Kinder- und Jugendberatungsstellen gelöst. In schwierigen Fällen erfolgt von dort aus der Verweis an die Klinik.

    Zu Abklärungen der Leistungsfähigkeit, der Berufswahl, einer Lese-Rechtschreibschwäche oder von Teilleistungsstörungen vereinbaren Sie bitte einen Termin bei der niedergelassenen Psychologin bzw. beim niedergelassenen Psychologen oder bei einer Beratungsstelle. Neurologische Untersuchungen führen niedergelassene Neurologinnen und Neurologen oder die neuropädiatrische Ambulanz am Standort Med Campus IV. (Anmeldung unter +43 (0)5 7680 84 - 24230) des Kepler Universitätsklinikums durch.

    Ich möchte wissen, was meinem Kind fehlt, weil es im Verhalten schwierig geworden ist?

    Melden Sie sich an der zuständigen Ambulanz (Psychiatrie und Psychosomatik des Kindes- und Jugendalters, T +43 (0)5 7680 84 - 35131 bzw. Jugendpsychiatrie, T +43 (0)5 7680 87 - 35131) an. Sie erhalten dort die Auskunft, welche Untersuchungen ambulant erfolgen und welche notwendigen Untersuchungen Sie durch niedergelassene Fachärztinnen und -ärzte, Psychologinnen und Psychologen sowie etwaige Spezialistinnen und Spezialisten selbst organisieren können. Eine umfassende medizinische Durchuntersuchung ist ambulant nicht vorgesehen und kann gegebenenfalls im Rahmen eines (geplanten) stationären Aufenthalts erfolgen. Bei manchen Verhaltensauffälligkeiten (wie z.B. Schlafstörungen, Ängsten etc.) können Sie selbst wirksame Maßnahmen anwenden, um ihr Kind zu unterstützen. Bei Fragen dazu, helfen wir Ihnen gerne weiter.

    Kann ich an der Klinik für Kinder- und Jugendpsychiatrie gemeinsam mit meinem Kind aufgenommen werden?

    Kinder bzw. Jugendliche werden durch die Aufnahmeärztin bzw. den Aufnahmearzt je nach Fragestellung und Indikation einem der beiden Standorte zugewiesen. Am Neuromed Campus ist eine Aufnahme mit einer Begleitperson nicht möglich. Am Med Campus IV. kann eine Aufnahme von Begleitpersonen eingeschränkt und nur in Absprache mit der Aufnahmeärztin bzw. dem Aufnahmearzt erfolgen. Ein Recht auf eine Mitaufnahme von Begleitpersonen besteht nicht.

    Mein Kind ist so schwierig, dass es vorläufig zu Hause nicht wohnen kann. Kann ich es in die Klinik bringen?

    Kinder mit Verhaltensauffälligkeiten können in Krisen an der Klinik für Kinder- und Jugendpsychiatrie vorgestellt werden. Die Aufnahmeärztin bzw. der Aufnahmearzt entscheidet nach einem Erstgespräch und einer Untersuchung Ihres Kindes über die Notwendigkeit einer Aufnahme, die in der Regel bei Vorliegen einer schwerwiegenden psychischen Erkrankung erfolgen wird. Falls eine Aufnahme nicht erforderlich oder nicht möglich ist, werden Sie beraten, welche Diagnose- und Behandlungsmöglichkeiten außerhalb der Klinik bestehen bzw. werden Ihnen Tipps gegeben, wie Sie die psychische Gesundheit Ihres Kindes fördern können. Eine Aufnahme im Rahmen einer familiären Krise mit einem Versorgungsproblem für ein oder mehrere Kinder ist nicht möglich. Auch eine Aufnahme zur Überbrückung bis eine angemessene Versorgung hergestellt ist, ist nicht möglich. Wenden Sie sich dafür bitte an die für Ihren Magistrat/Bezirk zuständige Kinder- und Jugendhilfe.

    Ich bin um ein Kind / einen Jugendlichen aus meinem Umfeld in Sorge. Kann ich in die Klinik kommen?

    Sie können telefonisch eine unserer Ambulanzen kontaktieren und sich dort Rat holen oder, wenn Sie denken, dass die/der Betroffene ist gefährdet ist, mit ihr/ihm in die Klinik kommen. Für medizinische Entscheidungen sowie für die Aufnahme an der Klinik ist aber die Anwesenheit einer bzw. eines Obsorgeberechtigten (Mutter, Vater, Sozialarbeiter/-in der Kinder- und Jugendhilfe) erforderlich.

    Mein Kind will bzw. kann nicht in seine Stammschule gehen. Kann das Kind die Heilstättenschule an der Klinik besuchen?

    Nein. Ein Besuch der Heilstättenschule der Klinik ist nur für stationär oder tagesklinisch aufgenommene und schulpflichtige Kinder- und Jugendliche vorgesehen.

    Ist eine Nachbetreuung meines Kindes durch Klinikmitarbeiter/-innen zu Hause möglich?

    Eine Betreuung Ihres Kindes zu Hause ist in Einzelfällen durch die Übergangspflege für einen begrenzten Zeitraum nach einem stationären Aufenthalt möglich und nur nach Anordnung durch die behandelnde Ärztin bzw. den behandelnden Arzt.

    Wir haben für unser Kind eine Zusatzversicherung abgeschlossen. Welche Leistungen werden zusätzlich angeboten?

    Da die meisten Zusatzversicherungen Leistungen für psychische Erkrankungen ausschließen, können wir für Ihr Kind am Neuromed Campus kein Sonderklassezimmer/-bett zur Verfügung stellen. Am Med Campus IV. ist dies in Einzelfällen nach Maßgabe freier Betten möglich, in jedem Fall aber ist dies mit Ihrer Versicherung im Vorfeld abzuklären. Ein Recht auf diese Option besteht aufgrund der knappen Ressourcen aber nicht.

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    Notruf- und Notfallnummern in Österreich

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