Hier finden Sie aktuelle Informationen zu den nötigen Corona-Regelungen für ambulante und stationäre Patient/-innen sowie Besucher/-innen. Bitte entnehmen Sie die Details zu den Schutzmaßnahmen und Zugangs-Regelungen den nachstehenden Informationen. Ausgenommen von den Regelungen sind Kinder unter 6 Jahren sowie Akut-Patient/-innen und Notfälle.
Kommen Sie bitte alleine zur stationären Aufnahme bzw. zu ambulanten Terminen! Eine Begleitperson ist nur dann erlaubt, wenn Sie diese unbedingt zur Unterstützung brauchen.
An unserem Klinikum besteht weiterhin Maskenpflicht. Bitte bringen Sie einen Lichtbildausweis zur Identitätsfeststellung mit.
3G bedeutet: vollständig geimpft oder genesen oder getestet (PCR- oder Antigen-Test)
2,5G bedeutet: vollständig geimpft oder genesen oder getestet (nur PCR-Tests gelten)
2G bedeutet: vollständig geimpft oder genesen, Tests werden nicht anerkannt.
2G+ bedeutet: vollständig geimpft oder genesen und zusätzlich getestet. (PCR- oder Antigen-Test von befugter Stelle). Test zur Selbstanwendung gelten nicht.
Details zu den gültigen Nachweisen finden Sie auf https://gruenerpass.gv.at/.
Dort finden Sie auch einen Gültigkeitsrechner für Ihre Zertifikate.
Wir haben an den Schleusen QR-Code Scanner. Ein digitaler Nachweis mit QR-Code verkürzt die Wartezeit und erleichtert die Abwicklung.
Stationäre Patient/-innen werden ersucht, bei ihrem geplanten Aufenthalt auch wenn sie geimpft oder genesen sind, zusätzlich einen Antigen- oder PCR-Test vorzuweisen. Ausgenommen sind Akut-Patient/-innen und Notfälle sowie deren Begleitpersonen.
Die Maßnahmen für einen sicheren Ambulanzbesuch sind zu befolgen, damit die Ambulanzversorgung dauerhaft aufrecht erhalten werden kann.
Alle ambulanten Patient/-innen ab 6 Jahre werden ersucht, entweder geimpft, genesen oder getestet zu ihrem geplanten Ambulanztermin ins Spital zu kommen.
Dies gilt auch für Begleitpersonen.
Ausgenommen sind Akut-Patient/-innen und Notfälle.
Alle Begleitpersonen müssen geimpft, genesen oder getestet sein.
Ausnahmen gibt es für Besuche im Rahmen der Palliativ- und Hospizbegleitung, Seelsorge sowie zur Begleitung bei kritischen Lebensereignissen und bei Geburten.
Es sind max. 2 Personen zur Begleitung unterstützungsbedürftiger ambulanter Patient/-innen zulässig. Es ist eine Person zur Geburtsbegleitung zulässig.
Bitte beachten Sie die aktuellen Regelungen für Besucher/-innen. Ein Lichtbildausweis zur Identitätsfeststellung ist mitzubringen. Es findet eine automatische Fiebermessung statt.
Bitte beachten Sie, dass es auf den Intensivstationen abweichende Besuchsregelungen gibt. Wir bitten Sie, direkt mit der jeweiligen Intensivstation abzuklären, ob hier Besuch empfangen werden kann oder nicht.
Ein/e Patient/in darf 1x pro Tag von zwei Personen für eine Stunde Besuch erhalten.
Besucher/-innen müssen geimpft, genesen oder getestet (gültiger PCR-Test oder gültiger Antigentest) sein.
Hinweis: Am Kepler Universitätsklinikum gibt es keine öffentliche Antigen-Teststraße mehr.
Ausnahmen:
14:00 - 18:00 Uhr
Patient/-innen können selbst entscheiden, wer sie besuchen kommt. Jede Patientin und jeder Patient bekommt einen persönlichen Besucher-PIN. Die Patient/-innen geben den PIN an ihre Wunschbesucher weiter. An der Eingangsschleuse wird der PIN abgefragt.
Alle notwendigen externen Dienstleister haben vor Zutritt einen 2,5-G-Nachweis vorzuzeigen.
Ist kein 2-G-Nachweis vorhanden, so sind externe Dienstleister verpflichtet, bei Zutritt ein gültiges, negatives PCR-Testergebnis vorzuweisen.
Darüber hinaus sind die aktuellen Hygienebestimmungen (FFP2-Maskenpflicht, Abstand, etc.) einzuhalten.
Aufgrund der aktuellen Situation ist derzeit keine persönliche Befundabholung im Kepler Universitätsklinikum möglich.
Aufgrund der eingeschränkten Besuchsmöglichkeit ist die kostenfreie Nutzung des Patient/-innen-TV ab 12. November 2021 möglich.