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Kepler Universitätsklinikum
Geschäftsführung

Med Campus II.
Krankenhausstraße 7a
4020 Linz

T +43 (0)5 7680 82 - 0
E-Mail

Zurück 30. Mai 2022

Coronavirus: Aktuelle Informationen und Schutzmaßnahmen

Hier finden Sie aktuelle Informationen zu den nötigen Corona-Regelungen für ambulante und stationäre Patient/-innen sowie Besucher/-innen. Bitte entnehmen Sie die Details zu den Schutzmaßnahmen und Zugangs-Regelungen den nachstehenden Informationen. Ausgenommen von den Regelungen sind Kinder unter 6 Jahren sowie Akut-Patient/-innen und Notfälle.

Kommen Sie bitte alleine zur stationären Aufnahme bzw. zu ambulanten Terminen! Eine Begleitperson ist nur dann erlaubt, wenn Sie diese unbedingt zur Unterstützung brauchen. 

An unserem Klinikum besteht weiterhin Maskenpflicht. Bitte bringen Sie einen Lichtbildausweis zur Identitätsfeststellung mit.

Nachweise - Das bedeuten die Eintritts-Regeln (3G / 2,5G / 2G / 2G+)

3G bedeutet: vollständig geimpft oder genesen oder getestet (PCR- oder Antigen-Test)

2,5G bedeutet: vollständig geimpft oder genesen oder getestet (nur PCR-Tests gelten)

2G bedeutet: vollständig geimpft oder genesen, Tests werden nicht anerkannt.

2G+ bedeutet: vollständig geimpft oder genesen und zusätzlich getestet. (PCR- oder Antigen-Test von befugter Stelle). Test zur Selbstanwendung gelten nicht. 

Details zu den gültigen Nachweisen finden Sie auf https://gruenerpass.gv.at/.

Dort finden Sie auch einen Gültigkeitsrechner für Ihre Zertifikate.

Tipp: Nachweis mit QR-Code

Wir haben an den Schleusen QR-Code Scanner. Ein digitaler Nachweis mit QR-Code verkürzt die Wartezeit und erleichtert die Abwicklung. 

Regelung für stationäre Aufenthalte

Stationäre Patient/-innen werden ersucht, bei ihrem geplanten Aufenthalt auch wenn sie geimpft oder genesen sind, zusätzlich einen Antigen- oder PCR-Test vorzuweisen. Ausgenommen sind Akut-Patient/-innen und Notfälle sowie deren Begleitpersonen.

Regelung für Ambulanzbesuche

Die Maßnahmen für einen sicheren Ambulanzbesuch sind zu befolgen, damit die Ambulanzversorgung dauerhaft aufrecht erhalten werden kann.

3-G-Regelung

Alle ambulanten Patient/-innen ab 6 Jahre werden ersucht, entweder geimpft, genesen oder getestet zu ihrem geplanten Ambulanztermin ins Spital zu kommen. 

Dies gilt auch für Begleitpersonen.
Ausgenommen sind Akut-Patient/-innen und Notfälle.

Verhaltensregeln 
  • Vereinbaren Sie bitte telefonisch Ihren Ambulanztermin
    Ein Ambulanzbesuch ohne Termin führt zu langen Wartezeiten und erschwert die Einhaltung der Abstandsbestimmungen.
  • Halten Sie bitte den vereinbarten Termin unbedingt ein
    Ihre Pünktlichkeit erleichtert die Terminkoordination und verkürzt Wartezeiten.
  • Kommen Sie bitte alleine
    Eine Begleitperson ist nur dann erlaubt, wenn Sie diese unbedingt zur Unterstützung brauchen.
  • Maskenpflicht im Klinikum
    Sie sind verpflichtet beim Betreten des Klinikums eine enganliegende FFP2 Maske zu tragen.
  • Desinfizieren Sie bitte Ihre Hände
    Desinfektionsmittel stehen zur Verfügung.

Regelung für Begleitpersonen

Alle Begleitpersonen müssen geimpft, genesen oder getestet sein.

Ausnahmen gibt es für Besuche im Rahmen der Palliativ- und Hospizbegleitung, Seelsorge sowie zur Begleitung bei kritischen Lebensereignissen und bei Geburten. 

Es sind max. 2 Personen zur Begleitung unterstützungsbedürftiger ambulanter Patient/-innen zulässig. Es ist eine Person zur Geburtsbegleitung zulässig.

Regelung für Besucher/-innen

Bitte beachten Sie die aktuellen Regelungen für Besucher/-innen. Ein Lichtbildausweis zur Identitätsfeststellung ist mitzubringen. Es findet eine automatische Fiebermessung statt.

Bitte beachten Sie, dass es auf den Intensivstationen abweichende Besuchsregelungen gibt. Wir bitten Sie, direkt mit der jeweiligen Intensivstation abzuklären, ob hier Besuch empfangen werden kann oder nicht.

Besuchsregelung

Ein/e Patient/in darf 1x pro Tag von zwei Personen für eine Stunde Besuch erhalten.

3-G-Regel

Außerdem gilt die 3-G-Regel. Diese besagt:

Besucher/-innen müssen geimpft, genesen oder getestet (gültiger PCR-Test oder gültiger Antigentest) sein. 

Hinweis: Am Kepler Universitätsklinikum gibt es keine öffentliche Antigen-Teststraße mehr.

Ausnahmen:

  • 1 Person zur Geburtsbegleitung
  • Besucher/-innen und Begleitpersonen minderjähriger Patient/-innen (max. 2 Personen pro Tag)
  • Besuche im Rahmen der Palliativ- und Hospizbegleitung, Seelsorge sowie zur Begleitung bei kritischen Lebensereignissen

Besuchszeiten

14:00 - 18:00 Uhr

Besucher-Pin

Patient/-innen können selbst entscheiden, wer sie besuchen kommt. Jede Patientin und jeder Patient bekommt einen persönlichen Besucher-PIN. Die Patient/-innen geben den PIN an ihre Wunschbesucher weiter. An der Eingangsschleuse wird der PIN abgefragt.

Externe Dienstleister

Alle notwendigen externen Dienstleister haben vor Zutritt einen 2,5-G-Nachweis vorzuzeigen.

  • Externe Dienstleister, die einen 2-G-Nachweis erfüllen und öfter als 1x pro Woche im Haus tätig sind, müssen zusätzlich 2x wöchentlich einen Antigentest vorweisen.
  • Für externe Dienstleister, die den 2-G-Nachweis erfüllen und wirklich nur fallweise oder situativ – also 1x pro Woche oder weniger – im Haus tätig sind, sind neben 2-G keine zusätzlichen Testungen notwendig.

Ist kein 2-G-Nachweis vorhanden, so sind externe Dienstleister verpflichtet, bei Zutritt ein gültiges, negatives PCR-Testergebnis vorzuweisen.

Darüber hinaus sind die aktuellen Hygienebestimmungen (FFP2-Maskenpflicht, Abstand, etc.) einzuhalten.

Befundabholung

Aufgrund der aktuellen Situation ist derzeit keine persönliche Befundabholung im Kepler Universitätsklinikum möglich.

  • Bitte fordern Sie telefonisch oder per E-Mail nur Befunde an, die derzeit für Sie absolut notwendig sind.
  • Der Befund wird Ihnen auf dem Postweg zugestellt!

Patient/-innen-TV

Aufgrund der eingeschränkten Besuchsmöglichkeit ist die kostenfreie Nutzung des Patient/-innen-TV ab 12. November 2021 möglich. 

Weitere Informationen

Informationsplakat Risikovermeidung

Information des Ministeriums für Gesundheit

Information der Agentur für Gesundheit (AGES)

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